Allgemeine Geschäftsbedingungen der anic GmbH, Ober-Ramstadt (anic AGB)

§ 1 – Geltungsbereich

(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle rechtsgeschäftlichen Handlungen, Bestellungen, Verträge, Lieferungen, Dienstleistungen, Pflege- oder Supportleistungen, Beratungen, Schulungen und sonstigen Leistungen der anic GmbH, Am Mühlberg 46, 64372 Ober-Ramstadt (nachfolgend: „anic“) und ihren Kunden nach Maßgabe des zwischen anic und dem Kunden geschlossenen Vertrages.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden von anic nicht anerkannt, es sei denn, anic hat dies in Textform (z. B. per E-Mail) bestätigt. Diese AGB gelten auch dann, wenn anic in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden die vertraglich geschuldeten Leistungen vorbehaltlos erbringen.
(3) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

§ 2 – Vertragsschluss

(1) Alle Angebote, Prospekte und Preise sind freibleibend und stellen keine verbindlichen Angebote dar.
(2) Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar. Der Vertrag mit dem Kunden kommt erst mit Annahme des Auftrages in Textform (z. B. per E-Mail) durch anic oder mit der ersten Erfüllungshandlung von anic zustande.
(3) Sofern Gegenstand des Vertragsschlusses ein Mietvertrag ist, beginnt und endet dieser zu den im jeweiligen Mietvertrag genannten Zeitpunkten. Ein Rücktritt ist nur bis einen Tag vor Vertragsbeginn möglich.
(4) Sofern anic dem Kunden individuelle Leistungsangebote erstellt, erfolgen diese ausschließlich für ein EDV-System, wie es der Kunde spezifiziert hat. Aus diesem Grund trägt der Kunde das Risiko dafür, dass die auf dieser Grundlage angebotenen Produkte seinen Wünschen und Bedürfnissen entsprechen. Sofern der Kunde hiervon abweichend verbindliche Vorgaben vereinbaren möchte, hat er diese in Textform (z. B. per E-Mail) niederzulegen. Sie werden erst durch Gegenzeichnung seitens anic wirksam.
(5) Soweit ein Rücktritt gesetzlich oder nach dem mit anic abgeschlossenen Vertrag zulässig ist, bedarf er der Textform (z. B. per E-Mail).

§ 3 – Nutzungsrechte/Urheberrechte/Lizenzen

(1) anic räumt dem Kunden an der vom Kunden erworbenen oder gemieteten Software sowie ggf. zugehörigen späteren Anpassungen und der im Einzelfall zugehörigen Dokumentation ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, weltweites Nutzungsrecht (auch als „Lizenz“ bezeichnet) ein. Die Rechtseinräumung wird jedoch erst wirksam, wenn der Kunde die vertragsgegenständlich geschuldete Vergütung vollständig an anic geleistet hat. Für Software von Drittanbietern gelangen die im Einzelfall mit überlassenen Lizenzbedingungen des Drittanbieters zur Anwendung.
(2) Dem Kunden ist es grundsätzlich untersagt, Software von anic oder das dazugehörige Material zu verändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu deassemblieren oder von der Software abgeleitete Werke zu schaffen, soweit dies nicht durch das Gesetz zugelassen ist. Der Kunde darf Kennzeichnungen, Copyright-Vermerke und Eigentumsangaben an den Produkten von anic nicht verändern.
(3) Soweit das dem Kunden an den Produkten von anic eingeräumte Nutzungsrecht aufgrund eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechts vom Vertrag endet, hat der Kunde alle Datenträger mit Programmen, eventuelle Kopien, schriftliche Dokumentationen und Werbehilfen an anic zurückzugeben. Der Kunde löscht alle gespeicherten Programme, soweit und solange er nicht aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften Speicherung verpflichtet ist, von seinem Computersystem. Der Kunde gibt darüber hinaus sämtliche anderen Gegenstände und Unterlagen unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach Vertragsbeendigung zurück.
(4) Für die durch anic selbst hergestellte Software gelten das Urheberrechtsgesetz und die Bestimmungen des jeweiligen Lizenzvertrages sowie die Bestimmungen der zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses gültigen anic EULA.
(5) Im Übrigen finden hinsichtlich der Nutzungsrechte die zwingenden Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes (§§ 69a ff. UrhG) ergänzende Anwendung. Eine Weitervermietung der Software ist untersagt.

§ 4 – Leistungsumfang

(1) Technische Daten, Spezifikationen und Leistungsangaben in öffentlichen Äußerungen, insbesondere in Werbemitteln sind keine Beschaffenheitsangaben. Die Funktionalität der Software richtet sich zunächst nach der Beschreibung in der zur Zeit des Vertragsschlusses aktuellen Fassung der Benutzerdokumentation und den ergänzend hierzu getroffenen Vereinbarungen. Im Übrigen muss sich die Software für die nach diesem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignen und ansonsten eine Beschaffenheit aufweisen, die bei Software der gleichen Art üblich ist.
(2) Sofern anic Beratungsleistungen im EDV-Bereich erbringt, ergibt sich der konkrete Leistungsumfang der durch anic zu erbringenden Leistung aus dem jeweils verwendeten Auftragsformular nebst etwaigen Leistungsbeschreibungen sowie der Preisliste.
(3) anic ist zu Teilleistungen berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Die Beratungsleistung von anic umfasst auch die Auswahl und Hinzuziehung dritter Unternehmen. Sofern ein Mitspracherecht des Kunden nicht ausdrücklich vereinbart wurde, erfolgt die Auswahl Dritter unter Beachtung des Grundsatzes eines ausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg für den Kunden.
(4) Ist der Kunde Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung von anic als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen keine Beschaffenheitsangabe zu der Kaufsache dar.
(5) anic überlässt dem Kunden vertragsgegenständliche Software und ggf. zugehörige spätere Anpassungen in ausführbarer Form (nachfolgend Objektcode), sowie im Einzelfall eine zugehörige Dokumentation in maschinenlesbarer Form. Die Software wird, soweit nicht anders vereinbart, ohne jegliche Wartungs- oder Supportleistungen zur Verfügung gestellt.
(6) Die Bereitstellung der Software erfolgt in der Regel durch Übersendung per Mail oder Brief der zur Nutzung bzw. Freischaltung der Software erforderlichen Lizenzschlüssel, durch Bereitstellung der Software zum Download oder per E-Mail oder mittels Übersendung eines versiegelten Datenträgers.
(7) Soweit anic die Überlassung von späteren Anpassungen schuldet, werden diese Anpassungen, soweit nicht anders vereinbart, in derselben Art und Weise wie die vorhergehende Softwareüberlassung bereitgestellt.
(8) Will der Kunde seine Aufgabenstellung im Ganzen oder zu Teilen ändern, ist anic verpflichtet, dem zuzustimmen, soweit es insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der Terminplanung zumutbar ist. Soweit sich die Realisierung eines Änderungswunsches auf die Vertragsbedingungen auswirkt oder einen höheren Arbeitsaufwand zur Folge hat, kann anic eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen, insbesondere die Erhöhung der Vergütung bzw. die Verschiebung der Termine, verlangen.

§ 5 – Schulungen

Schulungen erfolgen nach Wahl von anic beim Kunden oder an einer in Absprache mit dem Kunden zu bestimmenden anderen Stelle. Bei einer Schulung beim Kunden stellt der Kunde nach Absprache mit anic entsprechende Räumlichkeiten und technische Ausrüstung zur Verfügung. Aufnahme und Aufbereitung des Schulungsbedarfs sowie Vorbereitung der Schulungen und die Durchführung der Schulung erfolgen durch anic.

§ 6 – Lieferungs- und Leistungspflichten

(1) anic erbringt die nach dem Vertrag geschuldeten Lieferungen ihrer Produkte bzw. Dienstleistungen innerhalb der vertraglich vereinbarten Lieferfristen. Ohne eine gegenteilige ausdrückliche Vereinbarung sind alle Lieferfristen ca.-Fristen. Sie stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung und verlängern sich unabhängig hiervon um den Zeitraum, in dem anic durch Umstände, die sie nicht zu vertreten hat (z.B. Arbeitskämpfe, höhere Gewalt oder vergleichbare Umstände) darin gehindert ist, die Lieferung der Produkte oder die Erbringung der Dienstleistungen termingerecht auszuführen. Entsprechendes gilt für den Zeitraum, in der anic auf die Erfüllung von Mitwirkungspflichten des Kunden wartet, die für die Lieferung ihrer Produkte oder die Erbringung von Dienstleistungen erforderlich sind. anic wird den Kunden über absehbare Verzögerungen stets informieren und darum bemüht sein, die Lieferung der Produkte termingerecht zu erbringen.
(2) anic trägt keine Verantwortung für das vollständige oder auch teilweise Ausbleiben der Leistungsfähigkeit ihrer Produkte (Störungen), die dadurch verursacht wird, dass der Kunde oder dritte Personen, deren Handeln dem Kunden zurechenbar ist, die Produkte anders als in der Bedienungsbeschreibung vorgesehen, nutzen oder behandeln. Gleiches gilt, wenn der Kunde im Zusammenhang mit den Produkten von anic eigene Hard- oder Software oder sonstiges Material einsetzt, welche von anic nicht ausdrücklich als geeignet bezeichnet sind und die Störung dadurch hervorgerufen wird. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde nicht in dem gebotenen Umfang an der Analyse und/oder Beseitigung der Störung durch anic mitwirkt.
(3) anic ist bei der Lieferung von Produkten, die vereinbarungsgemäß die Nutzung des Internets durch den Kunden voraussetzen, für die Ordnungsmäßigkeit des Datenverkehrs im anic-Netz und solchen Anschlussnetzen verantwortlich, für die sie ausdrücklich die Verantwortung übernommen hat. Der Kunde akzeptiert, dass anic für Störungen der Lieferungen, die ihre Ursache in einer Beeinträchtigung des Datenverkehrs im Internet außerhalb des soeben definierten Einflussbereichs von anic haben, nicht einzustehen hat.
(4) Die Leistung von anic umfasst keine Installation oder Implementierung, wenn diese nicht durch ausdrückliche Vereinbarung in Textform (z. B. per E-Mail) zwischen den Parteien vereinbart ist. Falls eine Installation auf Basis einer ausdrücklichen Vereinbarung in Textform (z. B. per E-Mail) geschuldet ist, umfasst dies das Aufspielen des Leistungsgegenstandes in die vorgegebene Umgebung des Kunden. Sie beinhaltet keine weiteren Leistungen, insbesondere nicht die Anpassung bereits beim Kunden bestehender Programme an die gelieferte Software und eine Benutzungseinführung. Dies gilt auch dann, wenn die bereits beim Kunden vorhandenen Programme von anic bezogen worden sind.
(5) Ist der Kunde Unternehmer und ist der Versand von Produkten durch anic vereinbart worden, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung mit Übergabe der Produkte an ein Beförderungsunternehmen auf den Kunden über. Bei einer Lieferung durch anic selbst geht die Gefahr mit der Ablieferung auf den Kunden über. Dies gilt auch für Teillieferungen sowie dann, wenn eine frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist.
(6) anic kann den Zugriff fremder Rechner oder Services auf ihre Infrastruktur vorübergehend blockieren, wenn eine solche Sperrung erforderlich ist, um die Infrastruktur des von anic betriebenen Netzes oder ihre Kunden vor akuten Gefahren zu schützen und die betreffende Gefahrenlage von anic nicht zu vertreten ist.

§ 7 – Abnahme

(1) Sofern Werksvertragsrecht Anwendung findet, meldet anic dem Kunden nach Fertigstellung die Abnahmebereitschaft in Textform (z. B. per E-Mail). Die Abnahme ist sodann innerhalb einer Frist von 5 Tagen durchzuführen. Sie darf nicht wegen solcher Mängel verweigert werden, die die Funktionsfähigkeit der Leistung nicht oder nur unerheblich beeinträchtigt.
(2) Erfolgt die Abnahme aus Gründen, die anic nicht zu vertreten habt, nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Meldung der Abnahmebereitschaft, so gilt die Abnahme mit Ablauf dieser Frist als erfolgt. Eine Abnahme gilt ebenfalls als erfolgt, sobald der Kunde unsere Leistungen in Benutzung genommen hat.

§ 8 – Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, anic bei der Durchführung des Vertragsverhältnisses zu unterstützen. Dies bezieht sich insbesondere auf notwendigen Daten, Informationen und Genehmigungen sowie die Mitwirkung im Projektverlauf. Die Auswahl der geeigneten Software und Kompatibilität mit den beim Kunden ggf. bereits vorhandenen EDV-Systemen obliegt allein dem Kunden. Es obliegt dem Kunden ebenfalls, die für eine ordnungsgemäße Durchführung der Installation notwendigen Systemvoraussetzungen bereitzustellen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, der Systemsicherheit Rechnung zu tragen. Er ist für die verantwortungsvolle und sichere Verwahrung sämtlicher vertraulicher Informationen, insbesondere der Benutzerkennungen, Passwörter oder Zugangscodes verantwortlich. Auf Verlangen hat der Kunde Passwörter etc. unverzüglich zu ändern. Liegen Anhaltspunkte für die missbräuchliche Nutzung der Benutzerkennung oder des Passwortes vor, hat der Kunde anic unverzüglich zu informieren. Der Kunde ist nicht berechtigt Passwörter zur Nutzung von anic-Diensten Dritten auszuhändigen. Sofern der Kunde seine Pflichten und Obliegenheiten nicht erfüllt, kann anic ihn zur Einhaltung derselben auffordern und sofern sie weiterhin nicht erfüllt werden, die Leistungen einstellen und das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.
(3) Der Kunde hat zudem angemessene Maßnahmen zur Datensicherung zu treffen.
(4) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten auch nach Setzung einer angemessenen Nachfrist durch anic nicht nach, so ist anic nach ihrer Wahl dazu berechtigt, die Ausführung der Bestellung ganz oder teilweise vorübergehend einzustellen oder vom Vertrag zurückzutreten und als Schadensersatz den ihr bisher entstandenen Aufwand zuzüglich eines entgangenen Gewinns zu verlangen.

§ 9 – Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Die Höhe der Preise und die Fälligkeit der Zahlungspflicht des Kunden ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag von anic mit dem Kunden und dem aktuellen Preisblatt von anic zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
(2) Im Verhältnis zu Verbrauchern handelt es sich bei den genannten Preisen um Gesamtpreise in denen die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten ist. Im Verhältnis zu Unternehmen enthalten die Preise keine Umsatzsteuer und sind Nettopreise. Die Umsatzsteuer wird in diesem Fall in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung gesondert ausgewiesen.
(3) Die Preise von anic gelten ab ihrem Geschäftssitz in Ober-Ramstadt. Sie schließen – falls eine Versendung notwendig oder vereinbart werden sollte – Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.
(4) Rechnungen sind grundsätzlich sofort fällig und innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung per Überweisung auf ein Konto der anic zu zahlen. Ein Skonto wird nur aufgrund einer ausdrücklichen Vereinbarung in Textform (z. B. per E-Mail) gewährt.
(5) Kommt ein Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so kann anic Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen verlangen und / oder vom Vertrag zurücktreten. Rückständige Zahlungen sind mit 5 % im Falle von Verbrauchern und mit 9% im Falle von Unternehmern über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Daneben bleibt die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Verzuges vorbehalten.
(6) Im Falle des Zahlungsverzuges mit einem nicht unerheblichen Teil des Rechnungsbetrages oder der Gefährdung der Zahlungsforderung von anic wegen einer wesentlichen Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden ist anic berechtigt, sämtliche Forderungen aus den Kundenverträgen sofort fällig zu stellen. anic ist weiter berechtigt, die Dienstleistungen einzustellen, bis der Kunde seine fälligen Verbindlichkeiten gezahlt hat.
(7) anic ist berechtigt, Zahlungen des Kunden zunächst auf ältere Schulden des Kunden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist anic berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.
(8) anic stellt dem Kunden stets eine Rechnung aus, die ihm bei Lieferung der Ware ausgehändigt wird oder sonst in Textform (z. B. per E-Mail) zugeht.
(9) Nachträgliche Änderungen des Bestellumfanges auf Veranlassung des Kunden einschließlich der dadurch verursachten Mehraufwendungen werden dem Kunden gesondert nach der entsprechenden Preisblatt von anic berechnet.
Für in sich abgeschlossene Leistungsteile kann nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen von anic eine Abschlagszahlung in Höhe des erbrachten Leistungswertes verlangt werden.

§ 10 – Eigentumsvorbehalt

(1) anic behält sich das Eigentum an ihren Produkten bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem abgeschlossenen Vertrag vor; im Fall, dass der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit ist, auch darüber hinaus aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich aller Forderungen, die anic im Zusammenhang mit dem Vertrag zustehen.
(2) Der Kunde ist nicht befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkten an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen, ist jedoch zur weiteren Veräußerung des Produkts im geordneten Geschäftsgang berechtigt. Die hieraus gegenüber seinen Geschäftspartnern entstehenden Forderungen tritt der Kunde hiermit bereits jetzt sicherungshalber an anic ab. anic nimmt die Abtretung an. Der Kunde ist widerruflich ermächtigt, die an anic abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung in eigenem Namen einzuziehen.
(3) Übersteigt der Wert der Sicherung die Ansprüche gegen den Kunden um mehr als 20%, so hat anic auf Verlangen des Kunden ihre Sicherheiten in entsprechendem Umfang freizugeben.
(4) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung der fälligen Gegenleistung, ist anic berechtigt nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und das Produkt auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts herauszuverlangen. Zahlt der Kunde die vereinbarte Gegenleistung nicht, darf anic diese Rechte nur geltend machen, wenn anic dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

§ 11 – Haftung für Mängel

(1) Soweit Mängel vorliegen, stehen dem Kunden nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Sind an dem Vertrag nur Kaufleute beteiligt, so gelten ergänzend die §§ 377 ff. HGB.
(2) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Vorgaben für die Mängelgewährleistung.
(3) Ist der Kunde Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist immer ein Jahr. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 445a, 445b, 478 BGB bleibt unberührt. Dies gilt nicht, wenn es sich um Schadensersatzansprüche wegen Mängeln handelt.
(4) Ist der Kunde Unternehmer behält sich anic bei Vorliegen eines Mangels die Art der Nacherfüllung vor. Dies geschieht entweder durch kostenfreie Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder die Lieferung einer mangelfreien Ware oder Software (Ersatzlieferung). Im Falle der Ersatzlieferung behält sich anic vor, dem Kunden eine neue Ware oder Programmversion der Software mit mindestens gleichwertigem Funktionsumfang zu überlassen, es sei denn, dies ist für Kunden unzumutbar.
(5) Gelingt es anic nicht, den Mangel innerhalb angemessener Frist zu beheben oder ist die Nachbesserung oder Ersatzlieferung aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen, ist der Kunde nach seiner Wahl nur berechtigt, die geschuldete Vergütung herabzusetzen (Minderung) oder vom Vertrag zurücktreten (Rücktritt).
(6) Von einem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist erst auszugehen, wenn der Kunde anic hinreichende Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung eingeräumt hat, ohne dass die vertragsgegenständlich geschuldete Leistung erfüllt wurde, wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich ist, wenn sie von anic verweigert oder unzumutbar verzögert wird, soweit begründete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten an der Vertragserfüllung bestehen oder wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen objektiv nachweisbaren Gründen vorliegt.
(7) Die Mängelgewährleistungspflicht gegenüber Kunden, die Unternehmer sind, entfällt, wenn an der vertragsgegenständlichen Software sowie an den zugehörigen späteren Anpassungen so-wie der Dokumentation ohne ausdrückliche in Textform (z. B. per E-Mail) Genehmigung von anic und/oder des Drittanbieters Änderungen vorgenommen werden, es sei denn, dem Kunden gelingt der Nachweis, dass diese Änderungen für den aufgetretenen Mangel nicht kausal waren. Weiterhin entfällt die Mängelgewährleistungspflicht für gegen Manipulation durch Sicherheitssiegel gesicherte Waren soweit der Kunde das Sicherheitssiegel bricht.
(8) Stellt sich hingegen im Nachgang heraus, dass ein gemeldetes Problem an der Software, der ggf. zugehörigen späteren Anpassung sowie der Dokumentation nicht auf einen von anic zu vertretenden Mangel zurückzuführen ist, ist anic berechtigt, den bei Ihr nachweislich entstandenen Aufwand zur Analyse und Beseitigung des Problems dem Kunden in Rechnung zu stellen, soweit der Kunde erkannt oder fahrlässig nicht erkannt hat, dass ein Mangel nicht vorliegt.
(9) Die Mängelgewährleistungspflicht entfällt, wenn an der vertragsgegenständlichen Software sowie an den zugehörigen späteren Anpassungen sowie der Dokumentation ohne ausdrückliche in Textform (z. B. per E-Mail) Genehmigung von anic und/oder des Drittanbieters Änderungen vorgenommen werden, es sei denn, dem Kunden gelingt der Nachweis, dass diese Änderungen für den aufgetretenen Mangel nicht kausal waren. Weiterhin entfällt die Mängelgewährleistungspflicht für gegen Manipulation durch Sicherheitssiegel gesicherte Waren soweit der Kunde das Sicherheitssiegel bricht.

§ 12 – Schutzrechte Dritter

(1) Wir gewährleisten, dass die im Rahmen unserer Verträge erbrachten Leistungsergebnisse frei von Schutzrechten Dritter sind und dass nach Erkenntnis von anic auch keine sonstigen Rechte bestehen, die eine Nutzung entsprechend der jeweiligen Vereinbarungen einschränken oder ausschließen.
(2) Wir stellen den Kunden von allen Ansprüchen Dritter frei, die eine Verletzung von Schutzrechten geltend machen. Der Kunde wird anic unverzüglich in Textform (z. B. per E-Mail) darüber informieren. Der Kunde wird anic die Verteidigung gegen diese Ansprüche außergerichtlich wie gerichtlich alleine und auf Kosten von anic überlassen und dafür auch jede zumutbare Unterstützung leisten. Dies gilt insbesondere für Informationen darüber, wie der Kunde das Produkt eingesetzt hat. Diese sind möglichst in Textform (z. B. per E-Mail) zu überlassen.
(3) Soweit Rechte Dritter verletzt sind die die vertragsgemäße Nutzung beeinträchtigen, hat anic das Recht, in einem für den Kunden zumutbaren Umfang nach dessen Wahl entweder die vertraglichen Leistungen so abzuändern, dass sie aus dem Schutzbereich herausfallen, gleichwohl aber den vertraglichen Bestimmungen entsprechen, oder die Befugnis zu erwirken, dass sie uneingeschränkt und ohne zusätzliche Kosten für den Auftraggeber vertragsgemäß genutzt werden können.

§ 13 – Haftung für Schäden

(1) Die Haftung von anic für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Diese Haftungsbeschränkung gilt ebenfalls nicht bei Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut). Die Haftung im Fall der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten wird auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(2) Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
(3) Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches bzw. bei Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Übergabe der Sache. Dies gilt nicht für Schäden aufgrund eines Mangels des hergestellten Werkes. Derartige Ansprüche verjähren innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist.
(4) Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet anic nicht, wenn der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Die Beweislast für ordnungsgemäße Datensicherungen trägt der Kunde.
(5) anic schuldet die branchenübliche Sorgfalt. Bei der Feststellung, ob anic ein Verschulden trifft, ist zu berücksichtigen, dass Software technisch nicht fehlerfrei erstellt werden kann.
(6) Soweit die Schadensersatzhaftung anic gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(7) Ist die Haftung von anic ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 14 – Widerrufsrecht

(1) Verbraucher haben ein vierzehntägiges Widerrufsrecht.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt:
– im Falle eines Kaufvertrags vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
– bei Dienstleistungen vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, anic GmbH, Am Mühlberg 46, 64372 Ober-Ramstadt, Tel.: 06154 575796; Fax: +49 (0) 6154 57 57 95, service@anic-gmbh.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Im Falle eines Kaufvertrages können wir die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es uns zurück:

An anic GmbH, Am Mühlberg 46, 64372 Ober-Ramstadt, Fax: +49 (0) 6154 57 57 95, service@anic-gmbh.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) ……………………………….
Bestellt am (*)/ erhalten am (*) …………………. Name des/ der Verbraucher(s) ……………………… Anschrift des/ der Verbraucher(s) ………………………
Unterschrift des/ der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) ……………………… Datum ……………………… ……………………… (*) Unzutreffendes streichen.
———————————————————————————————————

(2) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Lieferung von Waren,
– die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind;
– sowie auch nicht bei der Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.

§ 15 – Abtretung/Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht

(1) Der Kunde kann Ansprüche aus diesem Vertrag, die gegen anic gerichtet sind, nur mit Zustimmung in Textform (z. B. per E-Mail) von anic an Dritte abtreten.
(2) Ist der Kunde Unternehmer, so darf er gegen Ansprüche der anic nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht darf der Kunde nur geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(3) Sofern der Kunde mit der Zahlung aus einem mit der anic abgeschlossenen Einzelvertrag in Verzug gerät, kann die anic die Erfüllung fälliger Lieferungen im Rahmen der sonstigen Geschäftsbeziehungen zum Kunden verweigern, bis der Verzug beseitigt ist.

§ 16 – Schlussbestimmungen

(1) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde gegenüber anic oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Textform (z. B. per E-Mail).
(2) Die Geschäftsbeziehungen zwischen anic und den Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Geltung von UN Kaufrecht ist ausgeschlossen.
(3) Die Vertragssprache ist deutsch. Wir liefern in folgende Länder: Deutschland.
(4) Gerichtsstand ist Ober-Ramstadt, soweit der Kunde Kaufmann ist oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen. Dasselbe gilt, wenn ein Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
(5) anic kann die AGB jederzeit aus wichtigen Gründen ändern. Änderungen der AGB und deren wichtige Gründe werden dem Kunden rechtzeitig schriftlich oder in Textform mitgeteilt. Der Kunde hat die Möglichkeit der Änderung der AGB binnen einer Frist von zwei Wochen zu widersprechen. Der Widerspruch muss in Textform (§ 126 b BGB) erfolgen. Erfolgt der Widerspruch nicht innerhalb der vorgesehenen Frist, so gilt die Zustimmung zur Änderung der AGB als erteilt. Auf diese Folge wird der Kunde in der Mitteilung über die Änderung explizit hingewiesen. Erfolgt ein Widerspruch des Kunden bezüglich der Änderung der AGB steht anic das Recht zur ordentlichen Kündigung zu.

Ober-Ramstadt, den 15.04.2021

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